Mitglied werden!
Allen Anglern, die regelmäßig fischen möchten, ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein angeraten. Eine Mitgliedschaft im Verein heißt nicht nur, Beitrag zahlen, Angeln gehen, Mitglied sein – sondern auch Verantwortung für die gemeinsam genutzten Gewässer und ihre angrenzende Natur zu übernehmen.
Zusammen gestalten wir ein aktives Vereinsleben. Königsangeln, verschiedene Angellehrgänge sowie Besatzaktionen und Aufräumspaziergänge finden im Laufe jeden Jahres statt.
Wir freuen uns über jedes Mitglied, das genau so wie wir die Liebe zu Natur, Wasser und Fisch ausübt und pflegt. Werde jetzt Mitglied im Fischereiverein 1888 Lingen (Ems) e.V.!
Der Mitgliedsantrag
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein setzt bestandene Fischereiprüfung voraus. Der Mitgliedsantrag ist auszufüllen und per Post an folgende Adresse zu schicken:
Fischereiverein 1888 Lingen (Ems) e.V.
Scharnhorststr. 101
49808 Lingen
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren DAFV Mitgliedsausweis, unsere Vereinsatzungen sowie den Fischerei – Erlaubnisschein für das laufende Kalenderjahr.
Beim Angeln in unseren Gewässern, ist der Fischerei – Erlaubnisschein zusammen mit Personalausweis stehts mitzuführen.
Gefangene Fische sind zu wiegen, ggf. zu messen und anschließend in die Fangliste einzutragen. Die Fanglisten werden am Ende des Jahres ausgewertet und dienen zur statistischen Erfassung der Fänge in unseren Gewässern. Sie sind ein wichtiger Indikator für die Fischvielfalt und Gewässerqualität.
Beiträge und Gebühren:
Jahresbeitrag: 60 €
Jugend unter 14: 20 €
Jugend über 14: 25 €
Aufnahmegebühr Erwachsene: 50 €
Sportfischerpass: 5 €
Reusenmarken: 5 €
Anleitung zur Fanglistenabgabe
Speichern Sie die oben aufgeführte Fangliste auf Ihrem Rechner
Geben Sie als Dateinamen Ihre Erlaubnisscheinnummer an
Die ausgefüllte Datei senden Sie als E-Mail-Anhang an den Gewässerwart: gewaesserwart@fv-lingen.de
Falls keine Fänge zu melden sind, bittet der Gewässerwart um die Information schon in der E-Mail: Keine Fänge. Dies dient der Vereinfachung und schnelleren Auswertung.
Dennoch ist dieses Mitglied verpflichtet, die Fangliste satzungsgemäß abzugeben