Gastangler Herzlich Willkommen!
Gäste sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Jeder, der einen Sportfischereiprüfungsausweis besitzt, kann durch den Erwerb einer Gastkarte an all unseren Gewässern (außer Biener See) fischen. Eine Übersicht unserer Gewässer finden Sie hier.
In und um Lingen gibt es verschiedene Ausgabestelle, die jeweils Tageskarten ausstellen.
Kosten für Gastkarten
Die Kosten für die Karten gestalten sich folgendermaßen:
Tageskarte: Erwachsene 5,00 € | Jugendliche 5,00 €
Tagesgastkarte für den Dieksee gibt es nur in einem begrenztem Zeitraum vom 01.05 bis zum 31.10 zu erwerben.
Die Kosten für die Karten gestalten sich folgendermaßen:
Tageskarte: Erwachsene 10,00 € | Jugendliche 5,00 €
Ausgabestellen für Gastkarten
Gastkarten sind an folgenden Ausgabestellen erhältlich:
Scharnhornstraße 101
49808 Lingen (Ems)
Am Darmer Bahndamm 2
49808 Lingen (Ems)
Schillerstraße 10
49811 Lingen (Ems)
Haselünner Str. 19 a
49844 Bawinkel
Am Wasserfall 2
49808 Lingen (Ems)
Hauptstraße 86
49835 Wietmarschen
Aktuelle Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte einer Google Suche.
Informationen für Gastangler
Weiterhin gelten folgende Informationen für Gastanlager:
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern vom 06.07.1989
1. Fangbeschränkung:
Es ist verboten, Fische folgender Arten zu fangen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Meerneunauge, Nase, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.
Sie sind gegebenenfalls umgehend zurückzusetzen.
2. Mindestmaße:
Aal 45 cm
Äsche 30 cm
Bachforelle 30 cm
Barbe 35 cm
Flusskrebs 11 cm
Grundel ohne
Hecht 50 cm
Karpfen 40 cm
Lachs 50 cm
Meerforelle 40 cm
Quappe 35 cm
Rapfen 40 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Schleie 30 cm
Wels 50 cm (In der Ems ohne Mindesmaß)
Zander 45 cm
3. Schonzeiten:
Äsche vom 01.03. – 15.05.
Lachs vom 15.10. – 30.04.
Meerforelle vom 15.10. – 30.04.
Bachforelle vom 15.10. – 30.04.
Hecht vom 01.02. – 30.05.
Zander vom 01.02. – 30.05.
4. Es ist verboten, die unter Punkt 2 aufgeführten Fischarten als Köderfische zu verwenden.
Ausgeschlossen sind die Grundeln.
5. Fischereigeräte und Fischbehälter
Dürfen nur ausgelegt werden wenn sie deutlich gekennzeichnet sind, so dass die Person des betreffenden Fischers bestimmt werden kann.
Hinweise und Beschränkungen
Das Fischen mit eingefärbten Ködern sowie die Verwendung eingefärbter Lockmittel sind untersagt. Das Angeln ist, gemessen von der äußeren Bauwerkskante, 80 Meter von Wehren und Fischtreppen verboten.
Am Wehr Listrup gelten Sonderregelungen (100 Meter). Beschilderung beachten! Ebenso verboten ist das Angeln von Bauwerken, Brücken und Inseln. Aalreusen sind nicht zugelassen.
Zugelassene Wasserfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge sind nicht zugelassen.
Folgende Personen sind ihre Ansprechpartner
Fischereiaufsicht und Obmann
Maik Ossthuys 0174/5492598
E-Mail Adresse: aufseher@fv-lingen.de
1. Vorsitzender
Josef Freckmann 0591-58550
Gewässerwart
Heino Wegener 0591-1469196